Sozialschutz Paket, Gesetzesbeschlüsse von Bundestag und Bundesrat,
hier KdU
I. Überblick
Der Bundestag hat am 25.März 2020 das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARSCoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 27. März 2020 dem Gesetz zugestimmt. Damit stellt der Gesetzgeber die Weichen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Der Zugang in die Grundsicherungssysteme wird vorübergehend erleichtert.
II. Rechtsgrundlagen KdU
In den Art. 1, 5 und 7 werden vereinfachte Verfahren für die Mieterinnen und Mieter geregelt, um u. a. Leistungen für Unterkunft und Heizung zu beantragen. Dazu wird das SGB an vielen Stellen geändert.
III. Art.1
In Art. 1, Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2, werden die Grundaussagen für den KdU Bezug geregelt.
IV: Art. 5
Gemäß Art. 5 gelten die Regelungen auch für Personen, die ein der Altersgrenze entsprechendes Lebensalter bereits erreicht beziehungsweise überschritten haben oder zeitlich befristet bezie- hungsweise dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn bei ihnen Einkommen wegfällt. Dies kön- nen Erwerbseinkommen aus Minijobs, Einkünfte aus künstlerischer oder sonstiger Tätigkeit oder andere Einnahmequellen sein.
V. Art. 7
Art. 7 regelt weitere Übergangsbestimmungen.
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